Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,
die SPD Fraktion stellt den Antrag, die Verwaltung möge ihr, bis 31.12.2021 befristetes Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten gemäß Pflegestärkungsgesetz (PSG II und III),sofort vollumfänglich ausnutzen und bereits jetzt die personelle Ausstattung des Pflegestützpunktes Pforzheim, zusätzlich zu der im Stellenplan vorgesehenen Erhöhung auf insgesamt 1,5 VZÄ, auf die maximal ohne Begründung mögliche Anzahl von 2,5 VZÄ erhöhen.
Begründung:
Der Altenhilfeplan der Stadt Pforzheim verdient im Hinblick auf Familienfreundlichkeit leider seinen Namen nicht wirklich. Somit sollte von Seiten der Verwaltungsspitze alles Machbare getan werden, um diesen Missstand zu beseitigen, erst recht wenn dies unter einem minimalen finanziellen Aufwand für die Stadt betrieben werden kann.
Es gibt in Pforzheim immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen, somit ist die Inanspruchnahme des Pflegestützpunktes auch stetig massiv gestiegen. Mit der derzeitigen Ausstattung kann von dort dem sehr hohen und weiter steigenden Beratungsbedarf nicht mehr nachgekommen werden. Dies wird sich auch durch die in der Vorlage Q1772 vorgesehene Erhöhung auf insgesamt 1,5 VZÄ nicht deutlich verbessern.
Wohlwissend, dass momentan aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, nicht tatsächlich 2,5 Stellen parallel arbeiten bzw. beraten könnten und die Planungen für eine räumliche Verlagerung des Pflegestützpunktes noch nicht bekannt sind, sollte dennoch die, bis Ende 2021 befristete Möglichkeit vollumfänglich ausgenutzt werden, dies unter dem für die Stadt geringen Kostenaufwand von 1/3 der Personal- Sach- und Gemeinkosten, bei einer Kostenbeteiligung der Kassen von 2/3 der anerkannten Kosten, zu tun. Selbstverständlich ist für eine künftige Verlagerung des Pflegestützpunktes unbedingt die Tatsache zu berücksichtigen, dass eine zentrale barrierefreie Lage unabdingbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Fuhrmann, Bernhard Schuler, Jacqueline Roos