Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,
die SPD Fraktion stellt den Antrag, die Verwaltung möge für den Bereich des Integrationsbeauftragten im Jugend- und Sozialamt eine zusätzliche Stelle schaffen und in den Haushalt einstellen für die Übersetzung in leichte Sprache und Gebärdendolmetscher.
Begründung:
Die Träger der öffentlichen Gewalt sind in Deutschland bereits jetzt nach §11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, Informationen vermehrt in leichter Sprache bereitzustellen und es werden künftig dahingehend weitere gesetzliche Grundlagen kommen.
Die leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine eingeschränkte Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern.
Sie dient damit der Barrierefreiheit, sowohl im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen, als auch im Hinblick auf Menschen mit Migrationshintergrund.
In Reutlingen wurde bereits eine entsprechende Stelle geschaffen, die Personalkosten können teilweise ausgeglichen werden, indem die aktuell immer wieder entstehenden Kosten für fremd vergebene Einzelübersetzungsaufträge künftig entfallen und man auf die Expertise im eigenen Haus zurückgreifen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Roos, Dorothea Luppold, Annkathrin Wulff